Britische Polizei soll private und geschäftliche Computer hacken dürfen

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Author: Christoph Stoettner
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Fountain pen and a notebook

Photo by Aaron Burden | Unsplash

Ich dachte eigentlich, daß die Briten nicht mehr viel tun können, um eine allumfassende Überwachung auf die Beine zu stellen. Aber die neueste Idee finde ich sehr bedenklich.

Ohne richterliche Anordnung soll es Polizei und Geheimdienst erlaubt sein, in Rechner einzudringen. Dies wird unter dem verniedlichendem Begriff “Remote Searching” auch von einem EU Council gedeckt.

[…] The hacking is known as “remote searching”. It allows police or MI5 officers who may be hundreds of miles away to examine covertly the hard drive of someone’s PC at his home, office or hotel room. […]

Zitat aus: Times Online

Hier wird wieder unter dem Deckmantel, daß eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, ein Bürgerrecht mit Füßen getreten. Im Gegensatz zum “Bundestrojaner” bzw. dem neuen BKA-Gesetz fällt hier der Richtervorbehalt, der auch in Deutschland in letzter Minute eingebracht wurde:

A remote search can be granted if a senior officer says he “believes” that it is “proportionate” and necessary to prevent or detect serious crime — defined as any offence attracting a jail sentence of more than three years.

Zitat aus: Times Online

Hier wird nicht mal mehr unter dem Deckmantel der Terrorabwehr gehandelt, auch mittelschwere Verbrechen sollen hier der Auslöser für den Einbruch die Remote-Suche in einen Computer sein. Wie kann man sich da eigentlich sicher sein, ob einem nicht “Beweise” untergeschoben werden? Der Eindringling nutzt Sicherheitslücken und führt Programme bzw. Suchen mit dem aktuell angemeldeten Benutzernamen oder als Administrator aus.

Ich will niemand was unterstellen, aber in Deutschland wurde z.B. ein Angeklagter freigesprochen, weil ein Sachverständiger bestätigte, daß nach der Konfiszierung des Rechners Dateien verändert bzw. erstellt und gelöscht wurden. Das geht dann aber nicht mehr, wenn direkt zugriffen werden darf!

Siehe: Nachrichten Heute: Der Bundestrojaner und die unterschobene Straftat

Die Informationen können dann auch von anderen “Ordnungshütern” aus EU-Ländern wie Frankreich oder Deutschland angefordert bzw. beauftragt werden.

via Chris Linfoot http://feeds.feedburner.com/ r/ChrisLinfoot/3/507018693/CWLT-7N5CBP[Big Brother is Hacking You]

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