heise online – Bürgerrechtler gegen siebentägige Speicherung von Verbindungsdaten :
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in einem offenen Brief die Entscheidung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, einer einwöchigen Vorhaltung von Verbindungsdaten durch die T-Com zuzustimmen.
Es wurde wirklich Zeit, daß mal eine größere Interessengruppe gegen diesen Blödsinn wiederspricht. Es kann einfach nicht sein, daß sämtliche deutschen Provider gegen die Rechtssprechung des Landgerichts Darmstadt und Bestätigung des BGH arbeiten. Bis vor kurzem wurden die Daten noch
vier Wochen vorgehalten, die Änderung kommt nicht von einem Einlenken der Provider , sondern geschieht aus reinem Platzmangel oder aus Angst, noch mehr Auskünfte wegen Urheberrechtsverletzungen geben zu müssen !
Es mag sein, daß die neue EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Speicherung der Verbindungsdaten verlangt. Im Moment zieht meiner Meinung nach die deutsche Rechtsprechung und das Telekommunikationsgesetz.
Tatsächlich schreibt § 96 des Telekommunikationsgesetzes […] vor, dass Verkehrsdaten “nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen” sind. Ausnahmen von diesem Verbot sind auf Einzelfälle beschränkt. Trotzdem gab der T-Com-Sprecher zu Protokoll, dass die Maßnahme mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar abgestimmt sei.
Jetzt regen sich natürlich die Staatsanwälte auf, weil sie nur noch eine Woche lang an die Daten kommen. Also wenn eine Woche nicht reicht, dann muss man halt bisschen schneller reagieren.