BGH: Bundestrojaner ist unzulässig

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Author: Christoph Stoettner
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Fountain pen and a notebook

Photo by Aaron Burden | Unsplash

Der Bundesgerichtshof hat heute meiner Meinung nach richtig entschieden. Eine heimliche Durchsuchung von Computern ist demnach unzulässig.

Interessant sind allerdings die Reaktionen auf dieses Urteil. Bundesinnenminister Schäuble und Bundesgeneralstaatsanwältin Monika Harms fordern Gesetzesänderungen , um mit den Islamisten, die ihre Straftaten im Internet planen Schritt halten zu können.

Dass die Leute keine Ahnung von Technik haben, sieht man damit auf den ersten Blick. Ich halte die Einstellung mit meinem rechtsstaatlichen Verständnis für fehlerhaft, aber von der technischen Durchführung halte ich sie für unmöglich.

Was hilft mir eine Onlinedurchsuchung in folgenden Fällen:

  1. Der Terrorist befindet sich in einem Internetcafé?

  2. Der Terrorist / Verdächtige benutzt nicht Windows?

  3. Der zu durchsuchende Computer hängt hinter einer Firewall? Hat eine Personal Firewall installiert?

Das zu erwartende Gesetz wird uns vor keiner Straftat schützen! Es werden nur unsere Rechte beschnitten. Ich sehe zwar für Linux und BSD (FreeBSD , NetBSD oder OpenBSD ) einen positiven Trend, da es damit noch mehr Gründe geben wird, auf diese OS umzusteigen, oder glauben die Herren / Damen, daß Sie alle Betriebssysteme verseuchen können?

Wie stellt man sich das vor? Alle Computer in Deutschland prophylaktisch mit Trojanern verseuchen? Macht der BKA-Trojaner an der Landesgrenze halt?

Wie viele der beschlossenen Internetgesetze absolut hirnrissig!

Update:

Mir fällt noch eine Möglichkeit ein: Bilden wir unsere Polizei als Hacker aus! Das könnte höchstens mit dem neuen Hackerparagraph in Konflikt geraten, damit könnte nämlich der Besitz von Hackertools strafbar werden!

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