Am kommenden Montag entscheidet der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit von Onlinedurchsuchungen mit dem sogenannten Bundestrojaner !
Hier ist meiner Meinung nach dringend eine Entscheidung bzw. Absage notwendig, da hier ohne Anwesenheit des Verdächtigen Computer durchsucht werden. Bei den Hausdurchsuchungen darf man selbst noch dabei sein. Hier hat man keine Handhabe.
Wer sagt eigentlich, daß mit dem Trojaner keine Daten den Computern hinzugefügt werden?
s.a. Heise News